Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bauunternehmung-Onyeneke

Stand: Januar 2025

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über die Erbringung von Bauleistungen, insbesondere im Bereich der Bauwerksabdichtung, Betonsanierung, Kellertrockenlegung sowie damit verbundener Sanierungsarbeiten.

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nichts anderes ausdrücklich geregelt ist.

(3) Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB), insbesondere hinsichtlich Abnahme, Mängelansprüchen und Vergütung.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung der beauftragten Leistungen durch den Auftragnehmer.

(2) Mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot bzw. der schriftlichen Leistungsbeschreibung im Auftrag.

(2) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Folgende Leistungen können Bestandteil eines Auftrags sein:

§ 4 Ausführung der Arbeiten

(1) Die Arbeiten werden fachgerecht und nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik sowie geltenden DIN- und WTA-Richtlinien ausgeführt.

(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass sämtliche Voraussetzungen für eine ungehinderte Ausführung gegeben sind (Zugang, Strom, Wasser, ggf. Genehmigungen).

(3) Verzögert sich die Ausführung aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten, sofern nicht anders angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsziele vereinbart wurden.

(3) Der Zahlungsplan ist wie folgt gegliedert:

§ 6 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche gemäß §§ 634 ff. BGB.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme, sofern die Leistungen als Bauwerk oder werkvertragliche Leistungen an einem Bauwerk im Sinne von § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB einzuordnen sind.

(3) Die Geltendmachung von Mängeln hat schriftlich zu erfolgen. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung berechtigt.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht Haftung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Sämtliche gelieferten Materialien und eingebauten Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber darf Vorbehaltsware weder veräußern noch verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.

§ 9 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO und BDSG) verarbeitet.

(2) Die Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verwendet.

(3) Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.